Bedarfserhebung und Qualitätsentwicklung

Ursprünglich wurde das Konzept der Bedarfserhebung und Qualitätsentwicklung für den Bereich Schulbegleitung nach § 35 a SGB VIII entwickelt. Ziel ist die "Optimierung" einer Hilfe durch eine transparente Bedarfserhebung sowie eine kontinuierliche Prüfung der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen. Dabei wird auf Fragebögen zurückgegriffen und eine ausführliche Dokumentation kommt zum Einsatz. Qualitätsentwicklung wird durch einen wertschätzenden und regelmäßigen Austausch mit allen Beteiligten gewährleistet, um einen Einblick in das jeweils andere System (Eltern, Leistungserbringer, Jugendamt bzw. Sozialamt…) zu sichern und eine effektive Zusammenarbeit zu garantieren.

Dieses Konzept der Bedarfserhebung und Qualitätsentwicklung für die Gestaltung von effektiven und nachhaltigen Hilfen ist auch auf andere Arbeitsbereiche übertragbar.

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