Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)

Die Fallberatung mit anonymisierten Sozialdaten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (vormals: Kinderschutzfachkraft)  wurde mit der Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 gesetzlich festgeschrieben. Seitdem gelten Insoweit erfahrene Fachkräfte (IeFK) zu den wichtigen Akteuren im Kinderschutz  und als qualitätssicherndes Element in der Wahrnehmung des Schutzauftrages durch freie Träger der Jugendhilfe. Aktiva-Sozialraum Lausitz e.V. verfügt über drei zertifizierte Kinderschutzfachfrauen.

Die Hinzuziehung einer Insoweit erfahrenen Fachkraft dient dazu,

  • eine Person mit Außenblick auf die Gesamtsituation einzubeziehen
  • dass sich im Umgang mit Anhaltspunkten der Kindeswohlgefährdung, der Gefährdungseinschätzung und der weiteren Verfahrensweise an gültigen rechtlichen Grundlagen und fachlichen Standards orientiert wird.
  • die Handlungssicherheit der Ratsuchenden im Umgang mit den Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung zu erhöhen
  • die Ratsuchenden psychisch zu entlasten, damit diese in ihrer Rolle als zentrale Vertrauensperson des Kindes/ der Jugendlichen/ der Familie gestärkt werden, um Zugängen zu Hilfsangeboten zu eröffnen und um eigene Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der Kinder/ der Jugendlichen erkennen

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