Schulbegleitung

Schulbegleitung (ebd. Schulassistenz, Schulintegrationshilfe) findet ihre Grundlage in der Umsetzung von Artikel 24 der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Es geht darum, dass Menschen mit Behinderung nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.

Dieser Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen ist als gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen auszugestalten. Sie sollen wohnortnah Zugang zu inklusivem Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen erhalten.

Hauptziel der Schulbegleitung ist es, die Teilnahme des Schülers am Unterricht der Regelschule zu gewährleisten und so die Segregation (Ausschluss) aufgrund von individuellen Beeinträchtigungen bzw. festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (auf der Grundlage von §§ 13, 30 Schulgesetz Sachsen, § 13 SOFS Schulordnung Förderschulen = Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, sowie Schulintegrationsverordnung SchlVO) an einer Förderschule zu vermeiden.

Hierin unterscheidet sich Schulbegleitung nicht von den durch die Regelschule geleisteten Integrationsbemühungen und damit dem gemeinsamen Inklusionsgedanken.

Schulbegleitung am Lern- und Lebensort Schule ermöglicht pädagogischen Fachkräften, Eltern und jungen Menschen konkrete Erfahrungen mit gelingender Inklusion. Jugend- und bildungspolitisch gesehen ist sie erforderlich, solange dieses Know-how noch nicht hinreichend in den Schulen vorhanden und abrufbar ist. Bis dahin sind individuelle Leistungen der Jugendhilfe notwendig, die einen entsprechenden Ressourceneinsatz erfordern.

Je mehr die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag mit eigenen Mitteln inklusiv wirksam ausgestaltet, desto mehr sind die Rehabilitationsträger bzw. die örtlichen öffentlichen Träger von der Verantwortung für die Teilhabe junger Menschen an schulischer Bildung entlastet.

Bis dahin gilt aber der Grundsatz: „ So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig.“

In der Schulbegleitung kommen meist heil- und sozialpädagogische sowie ergotherapeutische Fachkräfte zum Einsatz, die eng mit dem Schulpersonal zusammenarbeiten und fachlich begleitet werden. Dies schließt die Einbindung in Fachteams sowie Weiterbildungen und die Teilnahme an Supervision ein.

Aktiva-Sozialraum Lausitz e.V. arbeitet an über zehn Schulen des Landkreises Görlitz im Bereich Schulbegleitung.

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